Ausfuhrquote von Fisch aus Norwegen


Diese und ähnliche Fragen hören wir öfter:

  • Wie ist die Fischausfuhr aus Norwegen geregelt?
  • Wie ist die Ausfuhrquote von Fisch aus Norwegen?
  • Was muss ich bei der Mitnahme von Fisch aus Norwegen beachten?
  • Welche Regeln gelten für das Ausführen von Fisch aus Norwegen?
  • Wie viel Fisch darf ich mitnehmen?
  • Wie sind die Zollbestimmungen für Fisch aktuell?
  • Wie viel Kilo darf man aus Norwegen mitnehmen?
  • Wie viel Fisch darf man aus Norwegen mitnehmen?
  • Welche Mengenbegrenzungen gelten für die Mitnahme von Fisch aus Norwegen?
  • Wie sind die aktuellen Zollbestimmungen für die Ausfuhr von Fisch aus Norwegen?
  • Wie ist die Einfuhrmenge nach Deutschland aus Norwegen?

Die Antworten haben wir in Text aber auch in eine Kurzübersicht (unten auf der Seite) verpackt. Wir haben uns auf dieser Seite, auf die norwegischen Regeln konzentriert.


aktuelle Regeln:

Export von Fisch: Quoten- und Dokumentationspflichten
Die Exportquote beträgt 18 kg für Gäste in registrierten touristischen Fischereiunternehmen. Touristenfischer müssen dokumentieren, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens stattgefunden hat, wenn sie Fische außer Landes bringen.

Exportquote
Ab dem 1. Januar 2021 ist die Ausfuhr von Fisch nur noch möglich, wenn Sie bei einem registrierten touristischen Fischereiunternehmen gefischt haben und sich dort aufhalten. Die Exportquote beträgt 18 kg Fisch oder Fischprodukte. Das Exportkontingent können Sie bis zu zweimal im Jahr mitnehmen.

Trophäenfische können nicht mehr zusätzlich zur Exportquote mitgebracht werden.

Süßwasserfische wie Lachs, Aura und Saibling sind von der Exportquote ausgenommen.

Anforderungen an die Dokumentation beim Export von Fisch
Touristenfischer müssen dokumentieren, dass der Fischfang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens stattgefunden hat, wenn sie Fische außer Landes bringen.

Anspruch
Der Zoll akzeptiert eine Rechnung oder ein gleichwertiges Ausweisdokument für den Aufenthalt, die auf die namentlich genannte Person in der Reisegruppe oder pro Person ausgedruckt wird. Außerdem muss diese ID enthalten:

  • Name, Adresse und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereiunternehmens
  • Name der Person oder Personen, die unter der Schirmherrschaft des Unternehmens gefischt haben
  • Aufenthaltsdauer
  • Wie viele Personen

Der Zolldienst kann auch einen Ausdruck dessen entgegennehmen, was der einzelne Touristenfischer dem Unternehmen gemeldet hat, dass er gefischt hat. Ein solcher Ausdruck muss enthalten:

  • Identität des Unternehmens
  • Wer hat geangelt
  • Wie viel Fisch

Das Dokument wird ausgedruckt, gestempelt und vom Unternehmen unterschrieben.

Die auf dem Dokument genannten Personen müssen anwesend sein, wenn der Fisch außer Landes gebracht wird.


Kurzübersicht:

Ab 01.01.2021 gelten diese Zollbestimmung in Norwegen.

  • max. 18 Kg (Fisch) pro Person
    1. max. 18 Kg nur aus registrierten Touristenfischereibetrieben
      1. 0 Kg aus NICHT registrierten Touristenfischereibetrieben, (keine Fischmitnahme erlaubt)
        1. Der Nachweis des touristischen Fischereibetriebes ist erforderlich (Formular wird vom Vermieter ausgestellt (kann auch elektronisch erfolgen))
          1. Die Personen aus dem Nachweis müssen bei Ausfuhr persönlich anwesend sein
            1. Fisch heißt, alle Fischprodukte von Meeresfischen (ganzer Fisch, Fischfilets u.v.m….)
              1. Ausfuhr max. 2 mal pro Kalenderjahr und Person
                1. Der Trophäenfisch zählt in die Fischquote und wird nicht gesondert angerechnet
                  1. Der touristische Fischereibetrieb meldet die zuständige Fischereibehörde, Fischart und Menge der aller Gäste
                    1. Die Regelung betrifft nur Salzwasserfische, Süßwasserfische dürfen ohne Begrenzung ausgeführt werden
                      1. Gekaufte Fischprodukte gehören nicht zur Quote, dies muss mit Quittungen / Rechnungen nachgewiesen werden können, sonst zählen die Produkte in die eigene Fischquote
                        1. Die Fischprodukte dürfen nicht verkauft werden

                        Bitte die Regeln unbedingt beachten, denn bei Überschreitungen versteht der Zoll keinen Spaß und es kommt zu entsprechenden Strafen. (Beispiel: Geldstrafen, Beschlagnahme und und und…)


                        01/2024